Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 kilometer pro stunde, eine... https://haass11009.bcbloggers.com/31648052/neue-schritt-für-schritt-karte-für-motorradführerschein-kaiserslautern